Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen

Produkt

HOMOLOGATION

Allgemeine Informationen

Kraftstoff

Roller von Piaggio,Vespa und Gilera, die nach 1992 produziert worden sind, können mit bleifreiem Superbenzin (mindestens 95 ROZ) betrieben werden. Welchen Kraftstoff Piaggio-Modelle benötigen, die vor 1992 gebaut wurden, erfragen Sie bitte bei Ihrem Piaggio Fachhändler.

Prospektmaterial

Prospekte zu den aktuellen Modellen erhalten Sie bei allen Piaggio,Vespa und Gilera Fachhändlern.

Technische Änderungen an Motoren und anderen Fahrzeugteilen

PIAGGIO stellt keine Informationen zur Verfügung, die Modifikationen an Motoren und anderen Fahrzeugteilen betreffen. Wir machen darauf aufmerksam, dass Änderungen an einem zugelassenen Fahrzeug zum Erlöschen der Allgemeinen Betriebserlaubnis und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können. Modifikationen an unseren Fahrzeugen können auch den Verlust von Garantieansprüchen zur Folge haben.

Bedienungsanleitungen

Bedienungsanleitungen können Sie beim Piaggio Fachhandel bestellen.

Piaggio-Händler

Ihre nächstgelegenen Piaggio Händler finden sie hier: Piaggiohhändler

Produkt

Technische Daten

Technische Daten zu den einzelnen Modellen finden Sie auf den entsprechenden Internetseiten.

Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für 50 ccm-Zweiräder beträgt gemäß den europäischen Vorschriften 45 km/h. Die Höchstgeschwindigkeiten aller anderen Modelle entnehmen Sie bitte den entsprechenden technischen Daten.

Garantieheft und Bedienungsanleitung

Das Garantieheft wird mit dem Neufahrzeug zusammen ausgeliefert. Benötigen Sie weitere Bedienungsanleitungen, können Sie diese über Ihren Piaggio Händler beziehen.

Wartungsplan

Inspektionen und Servicearbeiten können von Piaggio Händlern oder autorisierten Werkstätten vorgenommen werden. Der Wartungsplan befindet sich in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Fahrzeugs. Der Preis einer Inspektion hängt von den benötigten Ersatzteilen und des benötigten Arbeitsaufwands der Werkstatt ab. Da die Stundesätze von den einzelnen Werkstätten festgesetzt werden, kann kein allgemein gültiger Preis für Inspektionsarbeiten genannt werden.

HOMOLOGATION

Homologation

Die Homologation ist notwendig, damit ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Gemäß dieser Zulassung muss der Fahrzeughersteller das entsprechende Fahrzeug fertigen.

Schadstoff-Grenzwerte

Bestandteil der Homologation sind Grenzwerte, die das Geräuschverhalten und den Schadstoffausstoß betreffen (EG-Norm 92/61). Die Euro 1, 2 und 3-Bestimmungen geben aufsteigend immer strengere Emissions-Grenzwerte vor, die der Fahrzeughersteller einhalten muss, um eine Zulassung zu erwirken. Ist ein Fahrzeug nach einer der Normen zugelassen, darf es selbst dann weiterhin im Straßenverkehr eingesetzt werden, wenn strengere Emissionswerte für Neufahrzeuge gelten.